Die Beteiligten streiten darüber, ob auf einen von dem Kläger als Taxi genutzten Pkw-1 die sog 1 %-Regelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes - EStG) anwendbar ist.
Der Kläger war im Streitjahr 2016 als Taxiunternehmer tätig. Zu seinem Betriebsvermögen gehörte seinerzeit ein Pkw-1 (HH-XX 1), welchen er als Großraumtaxi nutzte.
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