FG Bremen - Urteil vom 15.10.2015
1 K 4/15 (5)
Fundstellen:
BB 2017, 537
DStR 2016, 8
DStRE 2016, 1230
IStR 2016, 734

Anwendung des pauschalen Betriebsausgabenabzugsverbotes auf der Hinzurechnungsbesteuerung unterliegenden Gewinnausschüttungen

FG Bremen, Urteil vom 15.10.2015 - Aktenzeichen 1 K 4/15 (5)

DRsp Nr. 2016/3963

Anwendung des pauschalen Betriebsausgabenabzugsverbotes auf der Hinzurechnungsbesteuerung unterliegenden Gewinnausschüttungen

Tenor

Der Bescheid für 2009 über Körperschaftsteuer vom ... in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom ... wird in der Weise geändert, dass bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens der Betrag der nichtabziehbaren Ausgaben von ... EUR um ... EUR auf ... EUR vermindert wird.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.

Die Entscheidung ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung i. H. von 110 v. H. des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. von 110 v. H. des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Streitig ist die Anwendung des pauschalen Betriebsausgabenabzugsverbotes nach § 8b Abs. 5 KStG auf Gewinnausschüttungen, die zuvor der Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 - 10 AStG unterlegen haben.

Die Klägerin, eine GmbH, ist an ... AG, Schweiz, (X-AG) zu 100% beteiligt.