FG München - Urteil vom 07.12.2005
1 K 4038/03
Normen:
DBA USA Art. 15 Abs. 2 Buchst. b Art. 4 ;
Fundstellen:
EFG 2006, 397

Arbeitgeberbegriff im Sinne des Art. 15 Abs. 2 DBA USA

FG München, Urteil vom 07.12.2005 - Aktenzeichen 1 K 4038/03

DRsp Nr. 2006/2619

Arbeitgeberbegriff im Sinne des Art. 15 Abs. 2 DBA USA

Eine in den USA gegründete Kapitalgesellschaft ist ab dem Zeitpunkt als im Inland unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft anzusehen, zu dem sie ihre Geschäftsleitung in die Bundesrepublik Deutschland verlegt hat. Ab diesem Zeitpunkt liegen die Voraussetzungen für eine Freistellung des auf Tätigkeiten in den USA entfallenden Arbeitslohns von im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern der Gesellschaft nicht mehr vor.

Normenkette:

DBA USA Art. 15 Abs. 2 Buchst. b Art. 4 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob auf Auslandsaufenthalte entfallende Teile des Bruttoarbeitslohns von der Besteuerung freizustellen sind.

Die Kläger (Kl) sind Eheleute, die vom Beklagten (dem Finanzamt -FA-) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kl ist von Beruf Unternehmensberater und Angestellter der Inc., eine nach den Gesetzen des Commonwealth von, USA, errichtete Gesellschaft. Sitz dieser Gesellschaft, die im Jahr 1982 gegründet wurde, ist B, USA. Im Handelsregister des Amtsgerichts M (HRB) ist die Gesellschaft als Aktiengesellschaft eingetragen, die Niederlassung in M als Zweigniederlassung (Handelsregisterauszug vom 17. Mai 2001, ESt-Akte 2000, Bl 75).