I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine eingetragene Genossenschaft, die ein landwirtschaftliches Unternehmen betreibt, ist durch Tarifvertrag verpflichtet, für ihre Arbeitnehmer Beiträge an die Zusatzversorgungskasse der Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft (Zusatzversorgungskasse) in Höhe von 10 DM je Arbeitnehmer im Monat zu leisten. Zweck der Zusatzversorgungskasse ist es, die Gesamtaltersversorgung bzw. die Hinterbliebenenversorgung der Arbeitnehmer zu verbessern. Die Klägerin gab beim Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt --FA--) u.a. Lohnsteuer-Anmeldungen für Mai 1998, Mai 1999 sowie April 2000 ab. In diesen Lohnsteuer-Anmeldungen hatte die Klägerin die an die Zusatzversorgungskasse geleisteten Zahlungen als Zukunftssicherungsleistungen einer pauschalierten Besteuerung nach § 40b des Einkommensteuergesetzes (EStG) unterworfen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|