FG Köln, Urteil vom 29.08.2007 - Aktenzeichen 10 K 839/04
DRsp Nr. 2007/22858
Arbeitszimmer
Wenn in einem Mehrfamilienhaus ein Raum als Arbeitszimmer genutzt, zu dem keine Verbindung mit einem privaten Wohnraum besteht, handelt es sich nicht um ein häusliches Arbeitszimmer.