FG Hessen - Urteil vom 05.12.2001
10 K 6008/97
Normen:
EStG § 9 Abs. 5 ; EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b ;

Arbeitszimmer; Teil der Tätigkeit; Wochenende; Versicherungsangestellte; Zutrittsberechtigung; Arbeitsplatz - Erledigung von Teilarbeiten im häuslichen Arbeitszimmer

FG Hessen, Urteil vom 05.12.2001 - Aktenzeichen 10 K 6008/97

DRsp Nr. 2003/2751

Arbeitszimmer; Teil der Tätigkeit; Wochenende; Versicherungsangestellte; Zutrittsberechtigung; Arbeitsplatz - Erledigung von Teilarbeiten im häuslichen Arbeitszimmer

1. Für die steuerliche Berücksichtigung eines Arbeitszimmers reicht es nicht aus, wenn der Arbeitnehmer mit Einverständnis seines Arbeitgebers einen Teil seiner beruflichen Tätigkeit zu Hause verrichtet, hierfür aber keine objektiv nachvollziehbaren Gründe vorliegen. 2. Soweit die Möglichkeit besteht, die Zutrittsberechtigung zum Arbeitsplatz auch am Wochenende zu erhalten, besteht kein objektiv nachvollziehbarer Grund, der die Anerkennung eines privaten Arbeitszimmers rechtfertigt, auch wenn ein Teil der Arbeiten dort erledigt werden.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 5 ; EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b ;

Tatbestand: