EuGH - Urteil vom 13.11.2012
Rs. C-35/11
Fundstellen:
DB 2012, 22
DStRE 2013, 596
GmbHR 2012, 1379
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
ZIP 2012, 2396
Vorinstanzen:
High Court of Justice (England & Wales), Chancery Division (Vereinigtes Königreich) - 20.12.2010,

Art. 49 AEUV und 63 AEUV - Ausschüttung von Dividenden - Körperschaftsteuer - Rechtssache C-446/04 - Test Claimants in the FII Group Litigation - Auslegung des Urteils - Vermeidung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung - Gleichwertigkeit der Befreiungs- und der Anrechnungsmethode - Begriffe Steuersätze und unterschiedliche Besteuerungsniveaus - Aus Drittstaaten stammende Dividenden

EuGH, Urteil vom 13.11.2012 - Aktenzeichen Rs. C-35/11

DRsp Nr. 2012/22040

Art. 49 AEUV und 63 AEUV - Ausschüttung von Dividenden - Körperschaftsteuer - Rechtssache C-446/04 - Test Claimants in the FII Group Litigation - Auslegung des Urteils - Vermeidung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung - Gleichwertigkeit der Befreiungs- und der Anrechnungsmethode - Begriffe 'Steuersätze' und 'unterschiedliche Besteuerungsniveaus' - Aus Drittstaaten stammende Dividenden

1. Die Art. 49 AEUV und 63 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegenstehen, die die Befreiungsmethode auf Dividenden aus inländischen Quellen und die Anrechnungsmethode auf Dividenden aus ausländischen Quellen anwendet, wenn sich erweist, dass zum einen die Steuergutschrift für die Dividenden empfangende Gesellschaft im Rahmen der Anrechnungsmethode dem Betrag der Steuer entspricht, die tatsächlich auf die den ausgeschütteten Dividenden zugrunde liegenden Gewinne entrichtet worden ist, und zum anderen in dem betreffenden Mitgliedstaat das effektive Besteuerungsniveau für die Gewinne von Gesellschaften generell unter dem vorgeschriebenen Steuersatz liegt. 2. Die Antworten des Gerichtshofs auf die zweite und die vierte Frage im Urteil vom 12. Dezember 2006, Test Claimants in the FII Group Litigation (C-446/04), gelten auch in Fällen, in denen