BSG - Urteil vom 25.10.2018
B 3 KR 10/16 R
Normen:
SGB V § 130a Abs. 1; SGB V § 130a Abs. 1a; SGB V § 130a Abs. 3a; SGB V § 130a Abs. 4 S. 2 bis S. 8; EWGRL 89/105 Art. 4 Abs. 2 S. 3; GG Art. 12 Abs. 1; GG Art. 19 Abs. 3; GG Art. 20;
Fundstellen:
NZS 2019, 392
Vorinstanzen:
LSG Hessen, vom 11.06.2015 - Vorinstanzaktenzeichen L 8 KR 88/12
SG Wiesbaden, vom 23.01.2012 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 KR 242/11

Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen KrankenversicherungRabatte der pharmazeutischen UnternehmerReduzierung des Arzneimittel-Herstellerrabatts auf 6 %Anforderungen an die hinreichende Darlegung einer existenzgefährdenden finanziellen Belastung im Sinne des Arzneimittelpreisrechts durch eine GmbH mit einem Alleingesellschafter als Geschäftsführer ohne Beschäftigte

BSG, Urteil vom 25.10.2018 - Aktenzeichen B 3 KR 10/16 R

DRsp Nr. 2019/5535

Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung Rabatte der pharmazeutischen Unternehmer Reduzierung des Arzneimittel-Herstellerrabatts auf 6 % Anforderungen an die hinreichende Darlegung einer existenzgefährdenden finanziellen Belastung im Sinne des Arzneimittelpreisrechts durch eine GmbH mit einem Alleingesellschafter als Geschäftsführer ohne Beschäftigte

1. Die in der Gewährung einer Ausnahme von der Erhebung des Arzneimittel-Herstellerrabatts liegende ungleiche Privilegierung eines Unternehmens ist nur gerechtfertigt und mit EU-Recht vereinbar, wenn eine auf der gesetzlichen Rabattregelung beruhende existenzgefährdende finanzielle Belastung dargelegt wird, die nicht durch unternehmensinterne Maßnahmen abgewendet werden kann. 2. Bei einer GmbH, deren Alleingesellschafter zugleich der Geschäftsführer ist und die über Beschäftigte nicht verfügt, wird eine auf der gesetzlichen Rabattregelung beruhende existenzgefährdende finanzielle Belastung der GmbH durch einen bilanzierten Verlust nicht hinreichend dargelegt, wenn die erwirtschafteten Erträge bei einer angemessenen Vergütung des Geschäftsführers zu einer positiven GmbH-Bilanz geführt hätten.