Der Streitwert für das Revisionsverfahren X R 36/19 wird auf 5.000 € festgesetzt.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
I.
Die Antragsteller führten unter dem Aktenzeichen X R 36/19 ein Revisionsverfahren wegen der gegen sie ergangenen Aufforderung zur Übermittlung der Einkommensteuererklärung 2017 in elektronischer Form. Die Revision hatte Erfolg. Der Senat hob das angefochtene vorinstanzliche Urteil des Thüringer Finanzgerichts (FG) auf, stellte fest, dass die entsprechende Aufforderung des Antragsgegners (Finanzamt —FA—) rechtswidrig sei, und legte die Kosten des gesamten Verfahrens dem FA auf (Urteil vom 28.10.2020 –
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