BFH vom 01.08.1996
VIII R 36/95

Aufgabegewinn bei unerwarteter Bürgschaftsinanspruchnahme

BFH, vom 01.08.1996 - Aktenzeichen VIII R 36/95

DRsp Nr. 1997/8182

Aufgabegewinn bei unerwarteter Bürgschaftsinanspruchnahme

Der bei Aufgabe/Auflösung des Betriebs einer KG entstandene Aufgabegewinn aus der Auflösung des negativen Kapitalkontos eines Kommanditisten mindert sich um die Zahlungen auf eine Bürgschaftsverpflichtung, wenn der Ersatzanspruch weder gegenüber der Gesellschaft noch gegenüber einem Mitgesellschafter durchgesetzt werden kann. Dies gilt selbst dann, wenn im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe mit einer Bürgschaftsinanspruchnahme noch nicht zu rechnen war.

Für die Praxis: