FG Bremen - Urteil vom 07.12.2015
4 K 63/12 (4)
Normen:
AO § 37 Abs. 2; EStG § 62; EStG § 70 Abs. 2;

Aufhebung der Kindergeldfestsetzung und Erstattung überzahlten Kindergeldes für die Kinder des Kindergeldberechtigten

FG Bremen, Urteil vom 07.12.2015 - Aktenzeichen 4 K 63/12 (4)

DRsp Nr. 2016/1547

Aufhebung der Kindergeldfestsetzung und Erstattung überzahlten Kindergeldes für die Kinder des Kindergeldberechtigten

Tenor

Die Beklagte wird verpflichtet, den Bescheid vom ... wegen Aufhebung der Kindergeldfestsetzung ab ... und Erstattung überzahlten Kindergeldes für die Monate ... bis ... in Höhe von ... € in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom ... aufzuheben und ... € an die Klägerin auszuzahlen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann der vorläufigen Vollstreckung widersprechen, wenn die Klägerin nicht zuvor in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Kostenanspruchs Sicherheit geleistet hat.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AO § 37 Abs. 2; EStG § 62; EStG § 70 Abs. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung und Erstattung überzahlten Kindergeldes für die Kinder der Klägerin

- ... (geb. ... - im Folgenden auch: "L."),

- ... (geb. ... - im Folgenden auch: "H.") bzw.

- ... (geb. ... - im Folgenden auch: "B.").

Die Klage richtete sich ursprünglich gegen zwei Aufhebungs- und Erstattungsbescheide der Familienkasse vom ... in Gestalt der dazu ergangenen zwei Einspruchsentscheidungen vom ...