KG - Beschluss vom 20.02.2023
10 W 85/22
Normen:
BGB § 280 Abs. 1; ZPO § 935; ZPO § 940;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 25.07.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 27 O 247/22

Aufhebung der Sperrung eines Nutzerkontos eines sozialen Netzwerkes aufgrund einstweiliger Verfügung

KG, Beschluss vom 20.02.2023 - Aktenzeichen 10 W 85/22

DRsp Nr. 2023/4036

Aufhebung der Sperrung eines Nutzerkontos eines sozialen Netzwerkes aufgrund einstweiliger Verfügung

Dem Nutzer eines sozialen Netzwerks steht ein Anspruch auf Aufhebung der Sperrung des Nutzerkontos zu, wenn das soziale Netzwerk sich im Rahmen des Nutzungsvertrages verpflichtet hat, es dem Nutzer zu ermöglichen, Nachrichten und Informationen zu verbreiten. Dabei kommt es jedenfalls dann, wenn die dem Vertrag zugrunde liegenden AGB entgegen der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.7.2021 – III ZR 179 / 20 – nicht vorsehen, dass der Nutzer über die Entfernung eines Beitrags zumindest unverzüglich nachträglich und über eine beabsichtigte Sperrung seines Nutzerkontos unter Mitteilung des Grundes und der Einräumung einer Möglichkeit zur Gegendarstellung vorab zu informieren ist, nicht darauf an, ob der Beitrag als falsche und irreführende Information im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie und damit als Verstoß gegen die Professional-Community-Richtlinien des sozialen Netzwerks zu bewerten ist.

I. Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 25. Juli 2022 - 27 O 247/22 - unter Zurückweisung im Übrigen teilweise aufgehoben.

Der Antragsgegnerin wird aufgegeben,