BVerfG - Beschluß vom 05.02.2002
2 BvR 305/93
Normen:
EStG § 3a ; StÄndG 1992;
Fundstellen:
BVerfG 105, 17
DStZ 2002, 529
DVBl 2002, 1226
JuS 2003, 286
WM 2002, 1496

Aufhebung der Steuerfreiheit von Zinsen aus bestimmten festverzinslichen Wertpapieren

BVerfG, Beschluß vom 05.02.2002 - Aktenzeichen 2 BvR 305/93 - Aktenzeichen 2 BvR 348/93

DRsp Nr. 2002/10568

Aufhebung der Steuerfreiheit von Zinsen aus bestimmten festverzinslichen Wertpapieren

»1. Der Abbau einer nicht mehr gerechtfertigten Steuersubvention dient der folgerichtigen Ausgestaltung der steuergesetzlichen Belastungsgründe und wird so auch im Hinblick auf die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich durch einen hinreichenden Legitimationsgrund getragen.2. Bei unbefristeten und über Jahrzehnte wirkenden Steuervergünstigungen kann der Steuerpflichtige sich nicht darauf berufen, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht zu seinen Lasten verändert werden dürften.«

Normenkette:

EStG § 3a ; StÄndG 1992;

Gründe:

A. Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen die Aufhebung der Steuerfreiheit von Zinsen aus bestimmten festverzinslichen Wertpapieren.