Aufhebung und Zurückverweisung des klageabweisenden finanzgerichtlichen Urteils, da das Finanzamt nach dessen Erlass einen verbösernden Einkommensteuerbescheid für das Streitjahr erlassen hat.
BFH, Beschluss vom 11.11.2013 - Aktenzeichen VI B 140/12
DRsp Nr. 2013/25656
Aufhebung und Zurückverweisung des klageabweisenden finanzgerichtlichen Urteils, da das Finanzamt nach dessen Erlass einen verbösernden Einkommensteuerbescheid für das Streitjahr erlassen hat.
NV: Betrifft ein nach Erlass des FG-Urteils ergangener verbösernder Änderungsbescheid den im finanzgerichtlichen Verfahren streitigen Betrag, so ist die Vorentscheidung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren entsprechend § 127FGO aufzuheben und die Sache an das FG zurückzuverweisen.