I. Der Kläger ist Verwalter im Konkursverfahren über das Vermögen der L. GmbH (früher K. GmbH). Er nimmt den beklagten Notar aus abgetretenem Recht der Gesellschafter wegen Amtspflichtverletzungen auf Schadensersatz in Anspruch.
Die Geschäfte der Gesellschaft entwickelten sich von Anfang an ungünstig. Der am 21. Mai 1996 erstellte Jahresabschluss für 1995 wies einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von 365.346,12 DM auf; die vorläufige Zwischenbilanz auf den 31. Mai 1996 schloss mit einem noch höheren Fehlbetrag. Daraufhin wurde unter Beteiligung des Steuerberaters und der Bankenvertreter beschlossen, die Überschuldung der Gesellschaft durch Umwandlung von Gesellschafterdarlehen sowie von Darlehen Dritter in Stammkapital zu beseitigen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|