BFH - Urteil vom 27.10.1993
I R 25/92
Normen:
GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BB 1994, 419
BB 1994, 624
BFHE 172, 488
BStBl II 1994, 210
CR 1994, 346
NJW 1994, 2246
Vorinstanzen:
FG Köln,

Aufnahme eines US-Lizenzvertrages in die Lizenzkartei des Bundesamtes für Finanzen

BFH, Urteil vom 27.10.1993 - Aktenzeichen I R 25/92

DRsp Nr. 1996/9925

Aufnahme eines US-Lizenzvertrages in die Lizenzkartei des Bundesamtes für Finanzen

»1. Eine mathematisch-statistische Auswertung der anläßlich eines Besteuerungsverfahrens erhobenen personenbezogenen Daten zu steuerlichen Zwecken bedarf keiner besonderen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage 2. Statistische Vergleichswerte sind keine personenbezogenen Daten im Sinne des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.«

Normenkette:

GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 ;

Gründe:

I.

Die Klägerin, Revisionsklägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) erwarb gegen Zahlung eines bestimmten Geldbetrags von der X, USA eine Lizenz zum Bau und Betrieb einer ... anlage. Im Verfahren der X wegen Freistellung der Lizenzgebühr vom Steuerabzug legte die Klägerin dem Beklagten, Revisionskläger und Revisionsbeklagten (Bundesamt für Finanzen - BfF -) den Lizenzvertrag vor. Nach Überprüfung des Vertrags und weiteren Ermittlungen erteilte das BfF der X eine Freistellungsbescheinigung.

Das BfF beabsichtigt, den ihm vorgelegten Lizenzvertrag in die bei ihm geführte Lizenzkartei aufzunehmen, den Vertrag nach mathematisch-statistischen Methoden auszuwerten, um für Zwecke der innerstaatlichen Besteuerung nach Branchen geordnete Lizenzvergleichswerte zu erhalten und die abstrakten Ergebnisse der Auswertung auf Verlangen den Landesfinanzbehörden zur Verfügung zu stellen.