OLG Celle, vom 21.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 14 U 182/05
LG Hannover, vom 12.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 18 O 410/04
Aufrechnung durch den Bund mit dem Anspruch auf Zahlung der Umsatzsteuer; Voraussetzungen der Uneinbringlichkeit von Lieferantenforderungen
BGH, Urteil vom 19.07.2007 - Aktenzeichen IX ZR 81/06
DRsp Nr. 2007/15263
Aufrechnung durch den Bund mit dem Anspruch auf Zahlung der Umsatzsteuer; Voraussetzungen der Uneinbringlichkeit von Lieferantenforderungen
»1. Der Bund ist - neben den Ländern - Teilgläubiger der Umsatzsteuer und kann deshalb mit seinem Anspruch auf den ihm gesetzlich zugewiesenen Anteil aufrechnen.2. Die zur Entstehung des Vorsteuerrückforderungsanspruchs führende Uneinbringlichkeit von Lieferantenforderungen, für welche der Steuerpflichtige Vorsteuer abgezogen hat, tritt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerpflichtigen ein, falls nicht für einen bestimmten Zeitpunkt zuvor dessen Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungseinstellung festgestellt wird.«