BFH vom 21.09.1993
VII R 68/92
Fundstellen:
KTS 1994, 197
NJW 1995, 80
ZIP 1993, 1892

Aufrechnung im Konkurs

BFH, vom 21.09.1993 - Aktenzeichen VII R 68/92

DRsp Nr. 1997/8703

Aufrechnung im Konkurs

Das Finanzamt ist befugt, im Konkurs mit Steueransprüchen aus der Zeit vor Konkurseröffnung gegen ein Vorsteuerguthaben des Gemeinschuldners aufzurechnen, das sich aus der Vergütung für eine Sequestertätigkeit ergibt.

Für die Praxis:

Für die Zulässigkeit der Aufrechnung ist entscheidend, daß die zur Aufrechnung gestellte Forderung schon ihrem Kern nach vor der Konkurseröffnung entstanden ist.

Fundstellen
KTS 1994, 197
NJW 1995, 80
ZIP 1993, 1892