FG Hamburg - Urteil vom 17.10.2019
3 K 73/18
Normen:
EStG § 7 Abs. 1;

Aufteilung der Anschaffungskosten für eine erworbene und als Ferienwohnung vermietete Doppelhaushälfte auf das Gebäude und auf den Grund und Boden

FG Hamburg, Urteil vom 17.10.2019 - Aktenzeichen 3 K 73/18

DRsp Nr. 2022/7034

Aufteilung der Anschaffungskosten für eine erworbene und als Ferienwohnung vermietete Doppelhaushälfte auf das Gebäude und auf den Grund und Boden

1. Bei der Prüfung, ob nennenswerte Zweifel an der vertraglichen Aufteilung bestehen, sind ausschließlich die objektiven Begebenheiten maßgeblich.2. Es sind die Bodenrichtwerte heranzuziehen, die für den Zeitpunkt des Vertragsschlusses gelten, auch wenn sie erst später beschlossen und veröffentlicht werden. Ein subjektiver Maßstab ist insoweit nicht anzulegen, so dass es ohne Bedeutung ist, ob die Vertragsparteien die Werte kannten oder kennen konnten und ob sie davon ausgingen, den Bodenwert gewissenhaft festgelegt zu haben.

Normenkette:

EStG § 7 Abs. 1;

Tatbestand

Streitig ist die Aufteilung der Anschaffungskosten für eine im Streitjahr 2015 erworbene und als Ferienwohnung vermietete Doppelhaushälfte auf A auf das Gebäude und den Grund und Boden.