BFH vom 22.10.1993
IX R 32/91

Aufwendig errichtetes Zweifamilienhaus (§ 21 EStG)

BFH, vom 22.10.1993 - Aktenzeichen IX R 32/91

DRsp Nr. 1997/8678

Aufwendig errichtetes Zweifamilienhaus (§ 21 EStG)

Statt der Marktmiete ist der Nutzungswert der selbstgenutzten Wohnung im eigenen Zweifamilienhaus - bis 1986 oder in Übergangsfällen bis längstens 1998 - nur bei besonders aufwendiger Gestaltung oder Ausstattung mit der sog. Kostenmiete anzusetzen. Dazu stellt der BFH klar, daß eine besonders aufwendige Gestaltung noch nicht vorliegt bei einem 1977 auf einem 1.278 qm großen Grundstück mit Herstellungskosten von 847.509 DM errichteten Zweifamilienhaus, in dem die 216 qm umfassende Hauptwohnung mit Isolierverglasung, Natursteintreppe, einigen Edelholztüren und offenem Kamin ausgestattet ist.