BFH vom 13.06.1996
VI R 89/95

Aufwendungen eines Arbeitslosen für Fachliteratur

BFH, vom 13.06.1996 - Aktenzeichen VI R 89/95

DRsp Nr. 1997/8201

Aufwendungen eines Arbeitslosen für Fachliteratur

Hält sich ein arbeitsloser Steuerpflichtiger durch die Lektüre von Fachliteratur in seinem erlernten Beruf auf dem laufenden, sind die Aufwendungen für Fachliteratur oder sonstige Arbeitsmittel dann als vorab entstandene Werbungskosten und nicht nur in beschränktem Umfang als Sonderausgaben i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 7 Satz 1, 2. Alternative EStG zu berücksichtigen, wenn feststeht, daß der nicht erwerbstätige Steuerpflichtige dem inländischen Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung steht.

Für die Praxis: