Streitig ist, ob Aufwendungen für ein Aufbaustudium zum Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH) bei der Einkommensteuer-(ESt-)Veranlagung 1992 im Wege des Verlustabzuges nach § 10 d Einkommensteuergesetz (EStG) steuermindernd zu berücksichtigen sind.
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