BFH vom 23.09.1993
IV R 38/91
Fundstellen:
GmbHR 1994, 719

Aufwendungen für Geburtstagsfeier eines Gesellschafters (§ 12 EStG)

BFH, vom 23.09.1993 - Aktenzeichen IV R 38/91

DRsp Nr. 1997/8695

Aufwendungen für Geburtstagsfeier eines Gesellschafters (§ 12 EStG)

Aufwendungen aus Anlaß einer Betriebsfeier, verbunden mit der Ehrung des Firmengründers und jetzigen Minderheitsgesellschafters zu seinem 80. Geburtstag sind keine (Sonder-)Betriebsausgaben.

Für die Praxis:

Die Personengesellschaft und der Kommanditist trugen u.a. vor, daß bei mehr als 800 Arbeitnehmern widerspreche es jeder Lebenserfahrung, daß ein Unternehmer seine Arbeitnehmer ausschließlich oder durch überwiegend aus privatem Anlaß bewirte. Das Finanzamt konnte jedoch darauf verweisen, daß der 80. Geburtstag des Gesellschafters für die Betriebsveranstaltung wohl der überwiegende Anlaß gewesen sein müsse, denn die übrigen Gesellschafter hatten eine Beteiligung an den Kosten der Feier abgelehnt.

Fundstellen
GmbHR 1994, 719