Die Personengesellschaft und der Kommanditist trugen u.a. vor, daß bei mehr als 800 Arbeitnehmern widerspreche es jeder Lebenserfahrung, daß ein Unternehmer seine Arbeitnehmer ausschließlich oder durch überwiegend aus privatem Anlaß bewirte. Das Finanzamt konnte jedoch darauf verweisen, daß der 80. Geburtstag des Gesellschafters für die Betriebsveranstaltung wohl der überwiegende Anlaß gewesen sein müsse, denn die übrigen Gesellschafter hatten eine Beteiligung an den Kosten der Feier abgelehnt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|