I.
Der Kläger, Revisionsbeklagte und Revisionskläger (Kläger) ist Vater eines im Jahre 1972 unehelich geborenen Kindes, das er am 1. Oktober 1973 zusammen mit der Mutter, die er im Jahre 1980 ehelichte, in seinen Haushalt aufnahm. Die Mutter des Kindes führte ab diesem Zeitpunkt, auch in den Streitjahren 1973 bis 1975, den gemeinsamen Haushalt.
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