BFH vom 16.01.1996
III R 11/94

Aufwendungen für Restaurantbesuche als Betriebsausgaben

BFH, vom 16.01.1996 - Aktenzeichen III R 11/94

DRsp Nr. 1997/8280

Aufwendungen für Restaurantbesuche als Betriebsausgaben

Aufwendungen des Inhabers eines Gourmet-Restaurants für andere Restaurantbesuche (sog. Testessen) sind keine Betriebsausgaben.

Für die Praxis:

Der Kläger hatte angegeben, er habe die strittigen "Testessen" nur deshalb durchgeführt, um seine Kenntnisse zur Führung eines Gourmet-Restaurants zu verbessern. Nach Ansicht des BFH können jedoch nur solche Kosten als Fortbildungskosten und damit als Betriebsausgaben oder Werbungskosten anerkannt werden, die für Maßnahmen aufgewendet werden, die ihrer Art und Gestaltung nach auf den Fortbildungszweck ausgerichtet sind, wie z.B. Lehrgänge, Seminare, Fachkongresse. Bei Restaurantbesuchen steht aber regelmäßig das gesellschaftliche Ereignis oder auch nur die Nahrungsaufnahme derart im Vordergrund, daß § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG eingreift.