FG Bremen vom 07.03.2000
200088K 3

Aufwendungen für VIP-Loge als Betriebsausgaben

FG Bremen, vom 07.03.2000 - Aktenzeichen 200088K 3

DRsp Nr. 2001/2736

Aufwendungen für VIP-Loge als Betriebsausgaben

Die Aufwendungen für eine VIP-Loge in einem Sportstadion sind insoweit als Betriebsausgaben abzugsfähig, als sie konkrete Werbeleistungen des Unternehmens betreffen oder aufgrund von Einladungen entstehen, die unmittelbar mit konkreten Geschäftsabschlüssen zusammenhängen.

Für die Praxis: