FG Bremen, vom 07.03.2000 - Aktenzeichen 200088K 3
DRsp Nr. 2001/2736
Aufwendungen für VIP-Loge als Betriebsausgaben
Die Aufwendungen für eine VIP-Loge in einem Sportstadion sind insoweit als Betriebsausgaben abzugsfähig, als sie konkrete Werbeleistungen des Unternehmens betreffen oder aufgrund von Einladungen entstehen, die unmittelbar mit konkreten Geschäftsabschlüssen zusammenhängen.
Für die Praxis:
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