Aufwendungen im Zusammenhang mit einer gescheiterten stillen Beteiligung an ausländischem Handelsgewerbe
BFH, Beschluß vom 17.12.1998 - Aktenzeichen I B 80/98
DRsp Nr. 1999/2465
Aufwendungen im Zusammenhang mit einer gescheiterten stillen Beteiligung an ausländischem Handelsgewerbe
»Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, daß vorbereitende Aufwendungen für den beabsichtigten Erwerb einer stillen Beteiligung an einem ausländischen Handelsgewerbe auch dann zu negativen Einkünften gemäß § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 5EStG führen und den daraus folgenden Verlustausgleichsbeschränkungen unterfallen können, wenn die Beteiligung im weiteren Verlauf tatsächlich nicht zustandekommt.«