I.
Streitig ist, ob die Kläger neben dem Abzugsbetrag nach § 10 e Einkommensteuergesetz (EStG) auch die Steuerbegünstigung für nachträgliche Herstellungskosten gemäß § 7 Abs. 1 Fördergebietsgesetz (FördG) beanspruchen können.
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