FG Düsseldorf vom 26.11.2001
16 K 1370/98 E
Fundstellen:
EFG 2002, 187

Aufwendungen wegen falscher Einschätzung der Tätigkeit

FG Düsseldorf, vom 26.11.2001 - Aktenzeichen 16 K 1370/98 E

DRsp Nr. 2002/9642

Aufwendungen wegen falscher Einschätzung der Tätigkeit

Geht ein Arbeitnehmer fälschlicherweise davon aus, dass er seine Tätigkeit steuerlich selbständig ausübt, sind die hierdurch entstehenden Aufwendungen (Abschluss-/Prüfungs-, Buchführungs-, Rechts- und Beratungskosten, IHK-Beiträge, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer) als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar.

Für die Praxis:

Das FG hat eine mittelbare berufliche Veranlassung der Aufwendungen bejaht. Durch diese Sichtweise wird zugleich das unbefriedigende Ergebnis vermieden, dass der Steuerpflichtige einkommensteuerlich das Risiko bezüglich der schwierigen steuerlichen Qualifizierung der Tätigkeit tragen würde.

Fundstellen
EFG 2002, 187