FG München - Urteil vom 19.11.1997
13 K 1979/97
Normen:
BGB § 1634 ; EStG § 33 Abs. 1 ; EStG § 33a Abs. 1a ;
Fundstellen:
EFG 2006, 503

Aufwendungen zur Ausübung des Besuchsrechts des nichtsorgeberechtigten Elternteils; Einkommensteuer 1991, 1992, 1993, 1994, 1995

FG München, Urteil vom 19.11.1997 - Aktenzeichen 13 K 1979/97

DRsp Nr. 2002/12157

Aufwendungen zur Ausübung des Besuchsrechts des nichtsorgeberechtigten Elternteils; Einkommensteuer 1991, 1992, 1993, 1994, 1995

Aufwendungen zur Ausübung des Besuchsrechts des nichtsorgeberechtigten Elternteils nach § 1634 BGB sind keine außergewöhnlichen Belastungen i. S. des § 33 Abs. 1 EStG, sondern durch die Regelung des Kinderlastenausgleichs abgegolten. Die nach Abschaffung des Kontaktpflegefreibetrags gemäß § 33a Abs. 1a EStG (a.F.) bestehende gesetzliche Regelung ist nicht verfassungswidrig.

Normenkette:

BGB § 1634 ; EStG § 33 Abs. 1 ; EStG § 33a Abs. 1a ;

Tatbestand:

I.

Der Kläger ist seit 1986 geschieden. Er ist Vater des Kindes ...... geb. am 26.03.19, das bei seiner Mutter in Bochum wohnt.