Auslegung der Bewilligung eines aufschiebend bedingten Nießbrauchsrechts an einem Grundstück
OLG München, Beschluss vom 22.09.2017 - Aktenzeichen 34 Wx 68/17
DRsp Nr. 2017/14731
Auslegung der Bewilligung eines aufschiebend bedingten Nießbrauchsrechts an einem Grundstück
BeurkG § 44aZur Richtigstellung einer Bewilligung durch Nachtragserklärung des Notars.
1. Für die Auslegung der Bewilligung als Grundbucherklärung gilt § 133BGB entsprechend; jedoch ist zu berücksichtigen, dass der das Grundbuchverfahren beherrschende Bestimmtheitsgrundsatz und das grundsätzliche Erfordernis urkundlich belegter Eintragungsunterlagen der Auslegung durch das Grundbuchamt Grenzen setzen. Insbesondere darf auf die Auslegung nur zurück gegriffen werden, wenn sie zu einem zweifelsfreien und eindeutigen Ergebnis führt.Bei der Auslegung ist auf Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt; außerhalb der Urkunde liegende Umstände dürfen nur insoweit heran gezogen werden, als sie für Jedermann ohne Weiteres erkennbar sind.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.