BFH vom 18.11.1997
VIII R 65/97

Auslegung des Feststellungsbescheids bei Mitunternehmer

BFH, vom 18.11.1997 - Aktenzeichen VIII R 65/97

DRsp Nr. 1998/19157

Auslegung des Feststellungsbescheids bei Mitunternehmer

Läßt der Tenor eines einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheides Raum für Zweifel, so sind zum Zwecke der Auslegung auch die Gründe heranzuziehen. Das gilt auch für die Frage, ob ein Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen ist oder nicht.

Für die Praxis:

Der Tenor des Verwaltungsaktes lautete u.a.: "Darin ist für A ein auf DM 0 verminderter Anteil an den laufenden Einkünften und ein auf DM 206.113 erhöhter Veräußerungsgewinn enthalten."