BGB § 307 Abs. 1 S. 2; BGB § 310 Abs. 4 S. 1; MTV Bodenpersonal v. 01.01.2007 § 39 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 22.09.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 1887/22
Auslegung des normativen Teils des TarifvertragsBefristungskontrolle tariflicher Regelungen über die Beendigung von ArbeitsverhältnissenBezugsberechtigung in der gesetzlichen Rentenversicherung als Sachgrund i.S.d. § 14 Abs. 1 TzBfGKeine Inhaltskontrolle von TarifverträgenTarifauslegung bezüglich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der Regelaltersgrenze
LAG Köln, Urteil vom 23.05.2023 - Aktenzeichen 4 Sa 760/22
DRsp Nr. 2023/11339
Auslegung des normativen Teils des TarifvertragsBefristungskontrolle tariflicher Regelungen über die Beendigung von ArbeitsverhältnissenBezugsberechtigung in der gesetzlichen Rentenversicherung als Sachgrund i.S.d. § 14 Abs. 1TzBfGKeine Inhaltskontrolle von TarifverträgenTarifauslegung bezüglich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der Regelaltersgrenze
Eine tarifvertragliche Regelung vom 01.01.2007, nach der das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Monats endet, in dem der Mitarbeiter das 65. Lebensjahr vollendet, ist so auszulegen, dass die Tarifvertragsparteien auf das Erreichen der Regelaltersgrenze abstellen wollten.
1. Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages folgt den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln. Auszugehen ist zunächst vom Tarifwortlaut. Zu erforschen ist der maßgebende Sinn der Erklärung, ohne am Buchstaben zu haften. Auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang ist abzustellen. Verbleiben noch Zweifel, können weitere Kriterien wie praktische Tarifübung und Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrags ohne Bindung an eine bestimmte Reihenfolge berücksichtigt werden.
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