Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 30.06.2022, Az. 12 HK
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
III.Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
IV.Das in Ziffer 1 genannte Urteil im Umfang seiner Bestätigung sowie dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
V.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
I.
1. 2. 3.
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