Die Parteien waren je zur Hälfte Gesellschafter der V. GmbH (im folgenden: V.). Diese GmbH war Muttergesellschaft der G. B. A. T. GmbH (im folgenden: AT) und der H. mbH (im folgenden: H.). Mit notariellem Vertrag vom 31. Juli 1998 (im folgenden: Vertrag) verkaufte und übertrug die Beklagte der Klägerin ihren Anteil an der V. zum Preis von 5,7 Millionen DM. § 3 des Vertrages lautet auszugsweise:
"Zusicherungen und Gewährleistungen der Verkäuferin Die Verkäuferin gibt hiermit gegenüber der Käuferin im Weg eines selbständigen Garantieversprechens die folgenden Zusicherungen und Gewährleistungen:
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