Es ist Sache der Fachgerichte, Prozeßerklärungen der Verfahrensbeteiligten auszulegen und daraus die dem einfachen Recht entsprechenden Konsequenzen zu ziehen. Das Bundesverfassungsgericht überprüft die Entscheidungen der Fachgerichte in solchen Fällen nur darauf, ob sie spezifisches Verfassungsrecht verletzen (vgl. BVerfGE 18,
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