BVerfG - Beschluß vom 19.02.1993 (2 BvR 2068/92)
Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführer hat das Finanzgericht weder gegen Art. 103 Abs. 1 GG noch gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen. Es hat nachvollziehbar begründet, warum es nach seiner Rechtsauffassung, die im [...]