I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die in den Streitjahren 2001 und 2002 in der Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) wohnten. Der Kläger war in den Streitjahren einzelzeichnungsberechtigter Direktor der C-AG mit Sitz in der Schweiz. Gegenstand der C-AG war der Handel mit Flugzeugen und Flugzeugteilen auf zivilem und militärischem Gebiet. Die C-AG hatte eine Militärlizenz, die sie nach Schweizer Recht berechtigte, nach einer Genehmigung durch die zuständige Behörde auch militärisch brauchbare Güter zu exportieren. Der Kläger führte die Verhandlungen mit Lieferanten bezüglich des Ankaufs sowie mit Kunden bezüglich des Verkaufs von Flugzeugteilen und Flugzeugen. Hierzu war er weltweit tätig.
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