FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 16.11.2010
6 K 6162/07
Normen:
GewStG a.F. § 9 Nr. 1 S. 5; GewStG a.F. § 9 Nr. 1 S. 2; GewStG a.F. § 2 Abs. 1 S. 2; GewStG n.F. § 3 Nr. 1; EStG § 15 Abs. 2; EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2; SpielbankV § 6 Abs. 1; Spielbankgesetz § 2 Abs. 5; GastG § 2;
Fundstellen:
DStRE 2011, 818

Ausschluss der erweiterten Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG bei Grundstücksverpachtung an auch einen Barbetrieb betreibende öffentliche Spielbank

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.11.2010 - Aktenzeichen 6 K 6162/07

DRsp Nr. 2011/2563

Ausschluss der erweiterten Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG bei Grundstücksverpachtung an auch einen Barbetrieb betreibende öffentliche Spielbank

Werden die von einer öffentlichen Spielbank gemieteten Flächen, an der ein mittelbar beteiligter Gesellschafter der vermietenden GmbH & Co. KG beteiligt ist, teilweise zum Betreiben einer Bar, an der auch kleine, dem Spielbankambiente angepasste Snacks gereicht werden, unterverpachtet, ist die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen nach § 9 Nr. 1 S. 2 und 3 GewStG nach S. 5 vollumfänglich nicht zu gewähren, weil die aus dem Barbetrieb erzielten Einkünfte der Gewerbesteuer unterliegen, nach dem sie nicht mit der Spielbankabgabe abgegolten sind. Dies gilt auch für das Betreiben eines - vom Gaststättenbegriff mitumfassten - reinen Barbetriebes.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GewStG a.F. § 9 Nr. 1 S. 5; GewStG a.F. § 9 Nr. 1 S. 2; GewStG a.F. § 2 Abs. 1 S. 2; GewStG n.F. § 3 Nr. 1; EStG § 15 Abs. 2; EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2; SpielbankV § 6 Abs. 1; Spielbankgesetz § 2 Abs. 5; GastG § 2;

Tatbestand:

Das Verfahren befindet sich im II. Rechtsgang.