Die Verfassungsbeschwerde betrifft im Wesentlichen die Frage, ob selbständig tätige Rechtsanwälte gleichheitswidrig von der einkommensteuerrechtlichen Begünstigung des Sonderausgabenabzuges nach § 10a Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) für Altersvorsorgebeiträge zur sogenannten "Riester-Rente" ausgeschlossen sind.
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