FG Köln - Urteil vom 15.12.1998
8 K 1602/98
Normen:
DVStB § 15 ; DVStB § 25 Abs. 2 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 1189

Ausschluss von der mündlichen Prüfung zum Steuerberaterexamen

FG Köln, Urteil vom 15.12.1998 - Aktenzeichen 8 K 1602/98

DRsp Nr. 2003/13953

Ausschluss von der mündlichen Prüfung zum Steuerberaterexamen

1. Bei Durchführung einer Prüfung zum Steuerberaterexamen ist die Chancengleichheit nicht dadurch verletzt, dass ein Prüfungsteilnehmer zufällig eine Prüfungsaufgabe zur Bearbeitung erhält, die er bereits ganz oder teilweise kennt. 2. Eine Prüfungsbehörde ist verpflichtet, alles zu tun, um eine solche Kenntnis zu vermeiden, gänzlich ausschließen lassen sich Zufälle dieser Art jedoch nicht.

Normenkette:

DVStB § 15 ; DVStB § 25 Abs. 2 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte die Klägerin zu Recht von der mündlichen Steuerberaterprüfung ausgeschlossen hat.