Die Bescheide über Körperschaftsteuer und den Gewerbesteuermess-betrag für 2015 bis 2017 vom 16.9.2020 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 17.12.2020 werden bis zum Abschluss des unter dem Az.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin zu 85 % und der Antragsgegner zu 15 %.
Die Beschwerde wird zugelassen.
I.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Antragstellerin eine Aussetzung der Vollziehung (AdV) der Bescheide über Körperschaftsteuer und den Gewerbesteuermessbetrag für die Streitjahre 2015 bis 2017 zu gewähren ist.
In dem unter dem Az.
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