FG Düsseldorf - Beschluss vom 22.11.2007
13 V 2656/07 A(E,G,U,AO)
Normen:
AO § 162 ; FGO § 69 ;

Aussetzung der Vollziehung; Rohgewinnkalkulation; Aufschlagsatz; Sicherheitsleistung - Rechtmäßigkeit einer Zurechnung von Schwarzeinkäufen zum Wareneinkauf durch das Finanzamt

FG Düsseldorf, Beschluss vom 22.11.2007 - Aktenzeichen 13 V 2656/07 A(E,G,U,AO)

DRsp Nr. 2008/17719

Aussetzung der Vollziehung; Rohgewinnkalkulation; Aufschlagsatz; Sicherheitsleistung - Rechtmäßigkeit einer Zurechnung von "Schwarzeinkäufen" zum Wareneinkauf durch das Finanzamt

1. Auch wenn an der Zurechnung von "Schwarzeinkäufen" bei einer Pizzeria keine ernstlichen Zweifel bestehen, rechtfertigt doch eine Rohgewinnkalkulation, bei der eine 100 %ige Mehl- und Käseausbeute und ein über dem mittleren Richtsatzwert (270 %) liegender Aufschlagsatz von 350 % zugrunde gelegt wird, eine Aussetzung der Vollziehung in Höhe der Hälfte der ermittelten Mehrgewinne. 2. Die Anordnung einer Sicherheitsleistung für die auszusetzenden Beträge kommt in diesem Fall wegen der hohen Erfolgsaussichten der Antragstellerin im Hauptsacheverfahren nicht in Betracht.

Normenkette:

AO § 162 ; FGO § 69 ;

Tatbestand: