FG Brandenburg - Beschluss vom 04.12.2002
2 V 2282/02
Normen:
EStG (1997) § 7 Abs. 2 ; EStG (1997) § 7a Abs. 4 ; FGO § 69 Abs. 2 S. 2 ; FöGbG § 4 ; KStG (1999) § 8 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 217

Aussetzung der Vollziehung; SonderAfA nach Fördergebietsgesetz nach Wechsel von der degressiven zur linearen AfA unzulässig; Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 FGO); Körperschaftsteuer 2000

FG Brandenburg, Beschluss vom 04.12.2002 - Aktenzeichen 2 V 2282/02

DRsp Nr. 2003/509

Aussetzung der Vollziehung; SonderAfA nach Fördergebietsgesetz nach Wechsel von der degressiven zur linearen AfA unzulässig; Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 FGO); Körperschaftsteuer 2000

Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass mit der Wahl der degressiven Abschreibung die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen (hier: nach dem Fördergebietsgesetz) für das selbe Wirtschaftsgut ausgeschlossen ist. Maßgeblich ist die Entscheidung des Steuerpflichtigen im Jahr der Anschaffung oder Herstellung. Auch nach Übergang zur linearen Abschreibung in einem späteren Wirtschaftsjahr sind keine Sonderabschreibungen zu gewähren.

Normenkette:

EStG (1997) § 7 Abs. 2 ; EStG (1997) § 7a Abs. 4 ; FGO § 69 Abs. 2 S. 2 ; FöGbG § 4 ; KStG (1999) § 8 Abs. 1 ;

Tatbestand: