FG Hamburg, Urteil vom 10.12.2002 - Aktenzeichen IV 290/00
DRsp Nr. 2003/7312
Ausstellung einer Ausfuhrbestätigung
1. Die nachträgliche Bestätigung der Ausfuhr kommt nur in Betracht, wenn der Ausführer u.a. nachweist, dass die Unterlassung der Vorlage des Kontrollexemplars von ihm nicht zu vertreten war.2. Zum Begriff der gewöhnlichen Fahrlässigkeit in Art. 486 Abs. 1 ZK-DVO.