BFH - Urteil vom 19.12.2007
IX R 50/07
Fundstellen:
BFH/NV 2008, 1111
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 20.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 342/04

Auswirkungen eines Gebäudeabbruchs auf die Einkünfteerzielungsabsicht

BFH, Urteil vom 19.12.2007 - Aktenzeichen IX R 50/07

DRsp Nr. 2008/11528

Auswirkungen eines Gebäudeabbruchs auf die Einkünfteerzielungsabsicht

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Ehegatten, die in den Streitjahren (2001 und 2002) zur Einkommensteuer zusammen veranlagt werden. Der Kläger erwarb im Jahr 1996 (u.a.) für 35 000 DM ein 3 020 qm großes Grundstück in Y, das mit einem Wohn- und Geschäftshaus (ehemaliger Gasthof mit Saal und Nebengebäuden) bebaut war. Die Räumlichkeiten wurden zuletzt als Büro und zu Wohnzwecken genutzt. Die Mieterin der Wohnung zog bereits vor dem Erwerb des Grundstücks durch den Kläger aus, weil die Wohnverhältnisse nicht dem üblichen Standard entsprochen hätten. Seitdem steht das Gebäude leer.