1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts (Ort 03) vom 13.10.2022 -
Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4. Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
5. Der Berufungsstreitwert beträgt 6.245,78 €.
I.
Die Parteien sind Geschwister und zugleich Mitglieder der nicht auseinandergesetzten Erbengemeinschaft nach ihrer Mutter, der am ... 2019 verstorbenen (Name 01), geborene (Name 02) (nachfolgend: Erblasserin). Weitere Abkömmlinge der Erblasserin sind nicht vorhanden.
Die Erblasserin hinterließ ein handschriftliches Testament (vom 31.08.2017) mit nachfolgendem Inhalt:
, Testament
Ich, (Name 01) geboren am ....1943
in (Ort 01) wohnhaft im Reihenendhaus
(Adresse 01) lege in
meinem letzten Willen fest, daß meine
Kinder
(Name 02) geb. am ....1967
in (Ort 02)
wohnhaft in (Adresse 02) und
(Name 03) geb. ... 1974 in
(Ort 02)
wohnhaft in (Adresse 03)
I. 1. 2. II. III. IV. 1. 2. I. IV. 1. 2. V.
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