OLG München - Beschluss vom 14.12.2021
31 Wx 190/20
Normen:
AktG § 305 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG München I, vom 27.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen O 6321/14

Barabfindung und Ausgleich außenstehender Aktionäre nach Abschluss eines Beherrschungsvertrags und GewinnabführungsvertragsVollständiger wirtschaftlicher Ausgleich für die Beeinträchtigung der vermögensrechtlichen Stellung der AktionäreGrundsatz der Methodenoffenheit für den gerichtlichen Prüfauftrag zur Wertermittlung von Beteiligungen

OLG München, Beschluss vom 14.12.2021 - Aktenzeichen 31 Wx 190/20

DRsp Nr. 2022/2533

Barabfindung und Ausgleich außenstehender Aktionäre nach Abschluss eines Beherrschungsvertrags und Gewinnabführungsvertrags Vollständiger wirtschaftlicher Ausgleich für die Beeinträchtigung der vermögensrechtlichen Stellung der Aktionäre Grundsatz der Methodenoffenheit für den gerichtlichen Prüfauftrag zur Wertermittlung von Beteiligungen

Tenor

1.

Die Beschwerden der Antragsteller zu 1) - 7), 9), 21), 24) - 30), 35) - 40), 43), 45), 47), 48), 51), 65), 66), 71) - 74) und 76) - 78) gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 27.11.2019 werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der beschwerdeführenden Antragsteller zu 1) - 6), 9), 21), 24) - 30), 35) - 40), 43), 45), 47), 48), 51), 65), 66), 71) - 74) und 76) - 78) für die 1. Instanz nicht angeordnet wird. Für den beschwerdeführenden Antragsteller zu 7) wird eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten für die erste Instanz durch die Antragstellerin in Höhe von 50 % angeordnet.

2.

Die Antragsgegnerin trägt die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens. Auslagenerstattung für die 2. Instanz wird nicht angeordnet.

3. 4.