BFH, Urteil vom 12.11.1997 - Aktenzeichen XI R 83/96
DRsp Nr. 1998/9102
Bauten auf fremdem Grund und Boden
Bei Bauten auf fremdem Grund und Boden ist der Besteller des Bauwerks der Leistungsempfänger, der die Verfügungsmacht mit der Übergabe des fertiggestellten Bauwerks erlangt. Der Besteller kann aber die Verfügungsmacht an dem auf fremdem Grund und Boden errichteten Bauwerk weiter übertragen. Ob das der Fall ist, ist anhand einer Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalles zu beurteilen.
Gründe:
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