Bei staatlichen Schulen trägt der Staat den Personalaufwand. Der nicht zum Personalaufwand gehörende übrige Aufwand (Schulaufwand) wird von den zuständigen kommunalen Körperschaften (Aufwandsträger) getragen (vgl. Art. 3, 6, 8 Bayer. Schulfinanzierungsgesetz).
Im KMS vom 09.06.2011 wurden die staatlichen Schulen in Bayern über Spenden zum Personalaufwand informiert.
Bei der Erstattung von Reisekosten für Lehrkräfte bei Schülerfahrten (im Sinn der Bekanntmachung des StMUK vom 09.07.2010 „Durchführungshinweise zu Schülerfahrten”) besteht künftig die Möglichkeit, das jeweilige Schulbudget durch Spenden eines Fördervereins der Schule, des Elternbeirats oder sonstiger Dritter aufzustocken.
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